Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus wurde am 27. Juni 1969 verkündet und gliederte 13 Gemeinden des Landkreises Ahaus neu.

Gleichzeitig trat das Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden des Amtes Schöppingen, Landkreis Ahaus vom 2. Juni 1969 in Kraft, durch das die neue Gemeinde Schöppingen aus den drei Gemeinden des gleichzeitig aufgelösten Amtes Schöppingen gebildet wurde.

Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Ahaus neu gegliedert, der Kreis Ahaus (1. Januar 1939 – 30. September 1969: Landkreis Ahaus) wurde aufgelöst und die Städte und Gemeinden dem neuen Kreis Borken zugeordnet.

Kurzbeschreibung

Weblinks

  • Text des Gesetzes

Einzelnachweise


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Neugliederung des Bundesgebiets • Definition Gabler Wirtschaftslexikon

Gemeindegründung Gemeindeerneuerung WARUM ? ppt herunterladen

(PDF) Neugliederung des Bundesgebietes zwischen Standortwettbewerb und

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) BDV